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eGospodarka.plPrawoGrupypl.soc.prawo › boukun contra Germany (6)
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  • 1. Data: 2004-02-12 15:49:12
    Temat: boukun contra Germany (6)
    Od: "boukun" <J...@t...de>

    Ponizej zalaczam moje ostatnie pismo procesowe w sprawie m. in. lamania
    prawa do wolnosci slowa i przesladowania politycznego. Niestety tym razem
    tylko po niemiecku. Prowokator "Realo" i sily na "gorze" maja tym samym
    faire szanse przygotowac sie do odparcia moich argumentow. W tej sprawie
    domagam sie jak widac w zakonczeniu pisma, na razie tylko 10.000 euro
    odszkodowania.





    Jaroslaw Niedzwiecki
    Erlenbach, 05.02.2004







    Landgericht Aschaffenburg

    durch Rechtsanwalt Thomas Meissner





    In meiner Rechtssache



    1 Ns 1 Ls 110 Js 16448/00



    wird weitere Stellung wie folgt genommen:





    Da über meine weiteren Anträge bisher nicht entschieden wurde, gehe ich
    davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg von Verfolgung der
    Anklage absehen will. Nach der bisherigen Beweisaufnahme, lässt sich der
    Vorwurf der Volksverhetzung nicht mehr erhalten. Im Schreiben vom 07.05.2002
    habe ich den Staatsanwalt um die aus seiner Sicht historische Aufklärung
    gebeten, mich zu der Zahl der ermordeten Menschen in Auschwitz durch die
    Deutschen zu erleuchten. Möglicherweise kann ihm dabei ein Pariser urteil
    behilflich sein. Im Streit um eine verharmlosende Darstellung des Holocaust
    im weit verbreiteten französischen Nachschlagwerk "Quid" urteilte am
    06.11.2002 ein Pariser Gericht. Es musste dabei nur entscheiden, ob rund
    300.000 Exemplare des "Quid 2003" wegen revisionistischer Aussagen zu den
    Opferzahlen im NS-Konzentrationslager Auschwitz zurückgezogen werden müssen.
    Dieses Urteil ist mir nicht bekannt. Meine Kenntnisse in dieser Hinsicht
    sind wie bereits angegeben beschränkt. Am 27.01.2003, am 58 Jahrestag der
    Befreiung des Hitlerslagers Auschwitz-Birkenau wurden im Teletext des
    Programm polnischen Fernsehers TVP 1 die polnischen Zuschauer informiert:
    "Die Zahl der in Auschwitz ermordeten und gestorbenen Personen wird auf
    mindestens 1,1 mln geschätzt, darin ca. 960 tausend Juden, 70-75 tausend
    Polen, 21 tausend Roma, 15 tausend sowjetischen Gefangenen und 10-15 tausend
    Personen anderer Nationalitäten" (PAP). Ich frage nochmals den Staatsanwalt,
    wie ist seine Ansicht zu diesen Daten.

    Der vermeintlich von mir stammende Beitrag vom 29.10.2000 ist leider nicht
    zu finden in den Archiven der News-Gruppen, deshalb kann ich nicht
    feststellen wer mit wem und worüber polemisiert hat. In deutscher Sprache
    habe ich keinesfalls in polnischen Diskussionsforen geschrieben, außer
    Zitaten von Gesetzen bei Polemik mit Provokateur "Realo". Dafür habe ich im
    Archivum der News-Gruppe "pl.listserv.dziennikarz" einen Beitrag des
    Provokateurs "Realo" (Provokateur der Anzeige Lucas Bienart) vom 28.10.2000
    gefunden, in dem er die revisionistischen Internetseiten des Zuendels
    reklamiert und versucht dabei dem "boukun" diese als Inspirationsquelle
    zuzuordnen. Angesichts dieses revisionistischen Beitrags erscheint
    glaubwürdig, dass er ein Tag später mit weiteren Provokationen gestartet
    hat. Zu finden unter
    http://niusy.onet.pl/niusy.html?t=artykul&group=pl.l
    istserv.dziennikarz&aid=
    6807840 (Auszug in Anlage).

    Im übrigen habe ich schon erklärt, dass ich ein anderer Beitrag, ein
    Interview des Joseph Nitchthausers unter dem Titel "Ich habe von niemandem
    Angst" an polnischen News-Gruppen bereit gestellt habe. Dieses Interview
    stellt die historischen Geschehnisse in einem anderen Licht als die
    provokatorischen "Wahrheiten" und das Gegenteil beweist. Den Beitrag vom
    16.05.2001 lege ich ebenfalls in Anlage bei.



    Das, was man mir versucht in die Schuhe zu schieben, ist wie schon gesagt
    wurde ein eher allgemein deutsches Spektrum.

    Der Chef des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, Brigadengeneral
    Reinhard Günzel hat in einem Brief, den CDU Politiker Hohmann für seine als
    antisemitisch kritisierte Rede gelobt. Hohmann spreche "mit diesen Gedanken
    der Mehrheit unseres Volkes eindeutig aus der Seele", heißt es in dem
    Schreiben, das dem ZDF vorliegt (ARD-Text vom 04.11.03).

    Der Brigadengeneral hatte sich in diesem Brief auch an Hohmann für dessen
    "Mut zur Wahrheit" in seiner Rede bedankt. Der CDU-Abgeordneter Martin
    Hohmann hatte am 03. Oktober in einer Rede die Juden als "Tätervolk"
    bezeichnet.



    Auszüge (II)



    Wir haben (...) gesehen, wie stark und nachhaltig Juden die revolutionäre
    Bewegung in Russland und mitteleuropäischen Staaten geprägt haben. Das hat
    auch den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson 1919 zu der Einschätzung
    gebracht, die bolschewistische Bewegung sei "jüdisch geführt".



    Mit einer gewissen Berechtigung könnte man im Hinblick auf die Millionen
    Toten dieser ersten Revolutionsphase nach der "Täterschaft" der Juden
    fragen. (...)



    Auszüge (III)



    Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den
    Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könnte man Juden mit einiger
    Berechtigung als "Tätervolk" bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es
    würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk
    bezeichnet.



    (...) Wir müssen genauer hinschauen. Die Juden, die sich dem Bolschewismus
    und der Revolution verschrieben hatten, hatten zuvor ihre religiösen
    Bindungen gekappt. Sie waren nach Herkunft und Erziehung Juden, von ihrer
    Weltanschauung her aber meist glühende Hasser jeglicher Religion.



    In Auszügen (IV) können wir lesen über Vergleich der Nazi-Verbrecher zu den
    Jüdischen-Verbrecher und Suggestionen deren Verbindungen.



    Sprecher der SPD im Bundestag Schmidt sagte am selben Tag - 04.11.2003, dass
    es mehr Bundestagsabgeordneten der CDU gibt, die in der Vergangenheit
    ähnliche Reden gehalten haben.



    Die Fuldaer Staatsanwaltschaft wird gegen den Bundestagsabgeordneten Hohmann
    nach seiner umstrittenen Rede zum 3. Oktober keine Ermittlungen einleiten.
    Wie die Behörde mitteilte, seien keine Straftatbestände erfüllt. Mehrere
    Verbände, darunter der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen und
    der Zentralrat der Juden in Deutschland, sowie Einzelpersonen hatten Anzeige
    wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede gestellt. Hohmann
    hatte die Juden in Verbindung mit dem Begriff Tätervolk gebracht (ARD-Text
    vom 05.02.04).



    Nach alldem besteht kein Zweifel, dass ich politisch verfolgt bin. Unter
    unbegründeten Vorwand hat der Staatsanwalt Dr. Will neue Durchsuchungen bei
    mir gestartet und sich vor allem für meinen Schriftverkehr mit Rechtsanwalt
    Meissner in diesem Verfahren interessiert. In meine Privatsphäre wurde
    öfters angegriffen und das Recht auf Achtung des Privat- Wohn- und
    Familienlebens verletzt. Durch unbegründete Beschlagnahme des
    Familiencomputers wurde mein Familien- und Berufsleben behindert, was sich
    drastisch auf unser weiteres Dasein ausgewirkt hat. Man versucht mich aus
    der Bundesrepublik zu vertreiben und behindert die Ermittlungen. Aus diesem
    Grund beantrage ich mein Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens und
    mich aufgrund der Berufs- und Familienlebensbehinderung mit 10.000,- ? zu
    entschädigen. Im Falle weiterer Verzögerung und Verfolgung beabsichtige ich
    meine Schadenersatzansprüche mit jedem weiteren Monat um 500,-? zu erhöhen.
    Der beschlagnahmte Computer ist sofort zu erstatten.





    Hochachtungsvoll





    Jaroslaw Niedzwiecki







    Anlagen:



    1. Auszug des Beitrags des "Realo" vom 28.10.2000 aus der News-Gruppe
    "pl.listserv.dziennikarz" - Ausdruck vom 09.11.2003.

    2. Interview des Joseph Nitchthauser - "Ich habe von niemandem Angst"
    (Ja sie nie boje nikogo) - von mir am 16.05.2001 in die polnischen
    News-Gruppen gestellt.





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