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1. Data: 2004-02-12 15:49:12
Temat: boukun contra Germany (6)
Od: "boukun" <J...@t...de>
Ponizej zalaczam moje ostatnie pismo procesowe w sprawie m. in. lamania
prawa do wolnosci slowa i przesladowania politycznego. Niestety tym razem
tylko po niemiecku. Prowokator "Realo" i sily na "gorze" maja tym samym
faire szanse przygotowac sie do odparcia moich argumentow. W tej sprawie
domagam sie jak widac w zakonczeniu pisma, na razie tylko 10.000 euro
odszkodowania.
Jaroslaw Niedzwiecki
Erlenbach, 05.02.2004
Landgericht Aschaffenburg
durch Rechtsanwalt Thomas Meissner
In meiner Rechtssache
1 Ns 1 Ls 110 Js 16448/00
wird weitere Stellung wie folgt genommen:
Da über meine weiteren Anträge bisher nicht entschieden wurde, gehe ich
davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg von Verfolgung der
Anklage absehen will. Nach der bisherigen Beweisaufnahme, lässt sich der
Vorwurf der Volksverhetzung nicht mehr erhalten. Im Schreiben vom 07.05.2002
habe ich den Staatsanwalt um die aus seiner Sicht historische Aufklärung
gebeten, mich zu der Zahl der ermordeten Menschen in Auschwitz durch die
Deutschen zu erleuchten. Möglicherweise kann ihm dabei ein Pariser urteil
behilflich sein. Im Streit um eine verharmlosende Darstellung des Holocaust
im weit verbreiteten französischen Nachschlagwerk "Quid" urteilte am
06.11.2002 ein Pariser Gericht. Es musste dabei nur entscheiden, ob rund
300.000 Exemplare des "Quid 2003" wegen revisionistischer Aussagen zu den
Opferzahlen im NS-Konzentrationslager Auschwitz zurückgezogen werden müssen.
Dieses Urteil ist mir nicht bekannt. Meine Kenntnisse in dieser Hinsicht
sind wie bereits angegeben beschränkt. Am 27.01.2003, am 58 Jahrestag der
Befreiung des Hitlerslagers Auschwitz-Birkenau wurden im Teletext des
Programm polnischen Fernsehers TVP 1 die polnischen Zuschauer informiert:
"Die Zahl der in Auschwitz ermordeten und gestorbenen Personen wird auf
mindestens 1,1 mln geschätzt, darin ca. 960 tausend Juden, 70-75 tausend
Polen, 21 tausend Roma, 15 tausend sowjetischen Gefangenen und 10-15 tausend
Personen anderer Nationalitäten" (PAP). Ich frage nochmals den Staatsanwalt,
wie ist seine Ansicht zu diesen Daten.
Der vermeintlich von mir stammende Beitrag vom 29.10.2000 ist leider nicht
zu finden in den Archiven der News-Gruppen, deshalb kann ich nicht
feststellen wer mit wem und worüber polemisiert hat. In deutscher Sprache
habe ich keinesfalls in polnischen Diskussionsforen geschrieben, außer
Zitaten von Gesetzen bei Polemik mit Provokateur "Realo". Dafür habe ich im
Archivum der News-Gruppe "pl.listserv.dziennikarz" einen Beitrag des
Provokateurs "Realo" (Provokateur der Anzeige Lucas Bienart) vom 28.10.2000
gefunden, in dem er die revisionistischen Internetseiten des Zuendels
reklamiert und versucht dabei dem "boukun" diese als Inspirationsquelle
zuzuordnen. Angesichts dieses revisionistischen Beitrags erscheint
glaubwürdig, dass er ein Tag später mit weiteren Provokationen gestartet
hat. Zu finden unter
http://niusy.onet.pl/niusy.html?t=artykul&group=pl.l
istserv.dziennikarz&aid=
6807840 (Auszug in Anlage).
Im übrigen habe ich schon erklärt, dass ich ein anderer Beitrag, ein
Interview des Joseph Nitchthausers unter dem Titel "Ich habe von niemandem
Angst" an polnischen News-Gruppen bereit gestellt habe. Dieses Interview
stellt die historischen Geschehnisse in einem anderen Licht als die
provokatorischen "Wahrheiten" und das Gegenteil beweist. Den Beitrag vom
16.05.2001 lege ich ebenfalls in Anlage bei.
Das, was man mir versucht in die Schuhe zu schieben, ist wie schon gesagt
wurde ein eher allgemein deutsches Spektrum.
Der Chef des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr, Brigadengeneral
Reinhard Günzel hat in einem Brief, den CDU Politiker Hohmann für seine als
antisemitisch kritisierte Rede gelobt. Hohmann spreche "mit diesen Gedanken
der Mehrheit unseres Volkes eindeutig aus der Seele", heißt es in dem
Schreiben, das dem ZDF vorliegt (ARD-Text vom 04.11.03).
Der Brigadengeneral hatte sich in diesem Brief auch an Hohmann für dessen
"Mut zur Wahrheit" in seiner Rede bedankt. Der CDU-Abgeordneter Martin
Hohmann hatte am 03. Oktober in einer Rede die Juden als "Tätervolk"
bezeichnet.
Auszüge (II)
Wir haben (...) gesehen, wie stark und nachhaltig Juden die revolutionäre
Bewegung in Russland und mitteleuropäischen Staaten geprägt haben. Das hat
auch den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson 1919 zu der Einschätzung
gebracht, die bolschewistische Bewegung sei "jüdisch geführt".
Mit einer gewissen Berechtigung könnte man im Hinblick auf die Millionen
Toten dieser ersten Revolutionsphase nach der "Täterschaft" der Juden
fragen. (...)
Auszüge (III)
Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den
Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könnte man Juden mit einiger
Berechtigung als "Tätervolk" bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es
würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk
bezeichnet.
(...) Wir müssen genauer hinschauen. Die Juden, die sich dem Bolschewismus
und der Revolution verschrieben hatten, hatten zuvor ihre religiösen
Bindungen gekappt. Sie waren nach Herkunft und Erziehung Juden, von ihrer
Weltanschauung her aber meist glühende Hasser jeglicher Religion.
In Auszügen (IV) können wir lesen über Vergleich der Nazi-Verbrecher zu den
Jüdischen-Verbrecher und Suggestionen deren Verbindungen.
Sprecher der SPD im Bundestag Schmidt sagte am selben Tag - 04.11.2003, dass
es mehr Bundestagsabgeordneten der CDU gibt, die in der Vergangenheit
ähnliche Reden gehalten haben.
Die Fuldaer Staatsanwaltschaft wird gegen den Bundestagsabgeordneten Hohmann
nach seiner umstrittenen Rede zum 3. Oktober keine Ermittlungen einleiten.
Wie die Behörde mitteilte, seien keine Straftatbestände erfüllt. Mehrere
Verbände, darunter der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen und
der Zentralrat der Juden in Deutschland, sowie Einzelpersonen hatten Anzeige
wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede gestellt. Hohmann
hatte die Juden in Verbindung mit dem Begriff Tätervolk gebracht (ARD-Text
vom 05.02.04).
Nach alldem besteht kein Zweifel, dass ich politisch verfolgt bin. Unter
unbegründeten Vorwand hat der Staatsanwalt Dr. Will neue Durchsuchungen bei
mir gestartet und sich vor allem für meinen Schriftverkehr mit Rechtsanwalt
Meissner in diesem Verfahren interessiert. In meine Privatsphäre wurde
öfters angegriffen und das Recht auf Achtung des Privat- Wohn- und
Familienlebens verletzt. Durch unbegründete Beschlagnahme des
Familiencomputers wurde mein Familien- und Berufsleben behindert, was sich
drastisch auf unser weiteres Dasein ausgewirkt hat. Man versucht mich aus
der Bundesrepublik zu vertreiben und behindert die Ermittlungen. Aus diesem
Grund beantrage ich mein Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens und
mich aufgrund der Berufs- und Familienlebensbehinderung mit 10.000,- ? zu
entschädigen. Im Falle weiterer Verzögerung und Verfolgung beabsichtige ich
meine Schadenersatzansprüche mit jedem weiteren Monat um 500,-? zu erhöhen.
Der beschlagnahmte Computer ist sofort zu erstatten.
Hochachtungsvoll
Jaroslaw Niedzwiecki
Anlagen:
1. Auszug des Beitrags des "Realo" vom 28.10.2000 aus der News-Gruppe
"pl.listserv.dziennikarz" - Ausdruck vom 09.11.2003.
2. Interview des Joseph Nitchthauser - "Ich habe von niemandem Angst"
(Ja sie nie boje nikogo) - von mir am 16.05.2001 in die polnischen
News-Gruppen gestellt.